Was ist deutsche staatsangehörigkeit?

Deutsche Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit regelt, wer als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes gilt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Grundlage des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • Geburt: Kinder, deren Eltern beide deutsche Staatsangehörige sind, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Geburt. Ein Kind, dessen ein Elternteil deutsch ist, erwirbt ebenfalls die Staatsangehörigkeit, auch wenn der andere Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist. In bestimmten Fällen (Optionspflicht für im Ausland geborene Kinder deutscher Staatsangehöriger, wenn der andere Elternteil Ausländer ist) kann es zu einer Optionspflicht kommen, d.h. das Kind muss sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
  • Abstammung: Das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) ist ein zentrales Element des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Dies bedeutet, dass die Staatsangehörigkeit in erster Linie durch die Abstammung von deutschen Eltern vererbt wird.
  • Einbürgerung: Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Die Voraussetzungen sind u.a.:
    • Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland für eine bestimmte Zeit (in der Regel 8 Jahre, unter Umständen verkürzbar).
    • Kenntnisse der deutschen Sprache.
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (Einbürgerungstest).
    • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
    • Fähigkeit, den Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe zu bestreiten.
    • In der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen sind möglich).
  • Adoption: Ein minderjähriges Kind, das von deutschen Staatsangehörigen adoptiert wird, erwirbt dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Erklärung: Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind), können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben.

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • Verzicht: Deutsche Staatsangehörige können auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder deren Erwerb zugesichert ist.
  • Eintritt%20in%20ausländische%20Streitkräfte: Der Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates ohne Zustimmung der deutschen Behörden kann zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen.
  • Entzug: In seltenen Fällen kann die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden, z.B. wenn sie durch arglistige Täuschung erlangt wurde.
  • Automatische%20Verlust: Durch eine Gesetzesänderung in der Vergangenheit konnte es zu einem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommen, wenn deutsche Staatsangehörige ohne Genehmigung eine andere Staatsangehörigkeit annahmen. Dies ist heute in der Regel nicht mehr der Fall.

Bedeutung der deutschen Staatsangehörigkeit:

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit einer Reihe von Rechten und Pflichten verbunden, darunter:

  • Das Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
  • Das Recht, an Wahlen teilzunehmen.
  • Der Schutz durch die deutsche Regierung im Ausland.
  • Die Pflicht, das deutsche Grundgesetz und die Gesetze zu achten.
  • Die Pflicht zur Wehrpflicht (die aber derzeit ausgesetzt ist).

Doppelte Staatsangehörigkeit:

Die Frage der doppelten Staatsangehörigkeit ist komplex. Grundsätzlich soll die doppelte Staatsangehörigkeit vermieden werden, es gibt aber Ausnahmen, z.B. für:

  • EU-Bürger und Schweizer Bürger.
  • Personen, deren Herkunftsland die Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht ermöglicht oder unzumutbar erschwert.
  • Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt und die Staatsangehörigkeit ihrer ausländischen Eltern erwerben.